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   > Gesellschaft
 Begleitetes Fahren
Führerschein mit 17
Johannes Kolb (20. September 2012)
„Vorsicht, da kommt ein Auto! Hast du das nicht gesehen?“
„Mama, ich hab meinen Führerschein bestanden! Natürlich hab ich’s gesehen!“

Solche Situationen kennt jeder, der den Führerschein schon mit 17 Jahren macht: Da gibt es zwei grundverschiedene Denkansätze: Ich halte mich für einen durchaus kompetenten Autofahrer, während meine Eltern denken, dass sie mich vor gar nicht mal so langer Zeit noch gewickelt haben. Und jetzt soll der Bubi Auto fahren???

Die Eltern müssen sich nun mal damit abfinden, dass ihre Kinder irgendwann erwachsen werden und zum Erwachsenwerden gehört eben auch der Führerschein. Jugendliche müssen aber genauso akzeptieren, dass sie auch nach dem Führerscheinerwerb noch nicht wirklich sicher im Verkehr unterwegs sind. Denn genau dafür gibt es das sogenannte Begleitete Fahren, den Führerschein ab 17 Jahren. Der war 2004 ursprünglich nur ein Modellversuch in Niedersachsen, bei dem ein Jahr lang die Unfallanzahl und die Anzahl der Verkehrsverstöße von jungen Erwachsenen mit denen von 17-jährigen in Begleitung ihrer Eltern verglichen wurden. Das Ergebnis sprach für sich: Die Fahranfänger mit Mama oder Papa auf dem Beifahrersitz verursachten 28,5 Prozent weniger Unfälle und begingen 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die 18-jährigen Vergleichspersonen. Daraufhin wurde die Führerscheinklasse BF17 in ganz Deutschland bis 2010 eingeführt. Weil das Interesse jedoch groß ist, wird BF17 auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.

 

Was sind die Vorteile?

Wie bereits gesagt: Statistisch machen die Menschen, die ein Jahr lang begleitet gefahren sind, weniger Unfälle als diejenigen, die von Anfang an alleine fahren. Ein Argument, das man nicht entkräften kann, denn wenn man das ganze Jahr ausnutzt, legt man durchschnittlich 3800 km begleitet zurück. Das ist ein Vielfaches der gefahrenen Kilometer in der Fahrschule, somit wird man bereits früher routiniert, ohne jedoch ganz auf sich alleine gestellt zu sein. Wer Abitur macht, ist zudem normalerweise mit dem Führerschein fertig, bevor er sich intensiv auf die Prüfungen vorbereiten muss. Außerdem macht es Spaß, links vorne im Auto zu sitzen, und so darf man das früher.

 
Was gibt es zu beachten?

Ab 16,5 Jahren kannst du dich bei der Fahrschule anmelden. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag darf die Theorieprüfung abgelegt werden und einen Monat vor dem Geburtstag die Praktische. Um für die Prüfung zugelassen zu werden, musst du bei der Führerscheinstelle im Bürgeramt einen Antrag stellen. Dazu brauchst du einen gültigen Sehtest, einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein aktuelles Passbild. Jetzt musst du Begleitpersonen auswählen, mit denen du fahren möchtest. Es gibt keine Beschränkung, wie viele Begleiter man einträgt, jedoch müssen diese über 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Auch wenn auf eine Person all das zutrifft, darfst du nur mit Begleitern fahren, die auf deiner Fahrerlaubnis notiert sind. Der 17-jährige Fahrer muss natürlich 0,0 Promille haben, aber auch die Begleitperson darf nur maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Also können sich die Eltern nicht hemmungslos betrinken und dann ihr Kind bitten, sie nach Hause zu fahren. Das geht erst mit 18. Zudem darfst du nur in Deutschland und Österreich fahren, mal kurz nach Frankreich zum Einkaufen fahren ist also verboten.

Mein Tipp: Wenn ihr euch gut mit euren Eltern versteht, dann macht den Führerschein ab 17. Und wenn eure Eltern euch einmal echt zu sehr nerven beim Fahren, dann sagt ihnen: Keep cool! Auch ihr habt mal angefangen.

Foto: Redaktion




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