 Schon rund 15 Jahre zieht sich die Debatte um die Organspende, aber erst jetzt hat der
Bundestag
Konsequenzen aus dem fatalen Organmangel gezogen. Der
Bundestag
stimmte mit großer Mehrheit zu, dass künftig alle Bundesbürger ab 16 Jahren per Post nach ihrer Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod gefragt werden. Zuständig für den Versand von Informationsmaterial und Organspendeausweis sollen zukünftig die Krankenkassen sein. In Deutschland gilt aber weiterhin, dass nach dem Tod nur dann Organe entnommen werden dürfen, wenn der Spender Hirntod ist und zu seinen Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende zugestimmt hat. Grund für diese Organspende-Reform ist der dramatische Mangel an Transplantationsorganen: derzeit warten etwa 12.000 Menschen auf ein neues Organ. Drei davon versterben jeden Tag. Gesundheitsminister Daniel Bahr kündigte an: „Wir werden eine große Öffentlichkeitskampagne starten, um die Menschen besser aufzuklären." Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de www. pixelio.de
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