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   > Ausbildung
 VDK und GEW stellen sich auf Mitgliederversammlungen gegen die Bildungspolitik der Koalition
Lehrer gegen Verlängerung der Grundschulzeit
Chilly Redaktion (10. März 2010)

Die Landesverbände des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich auf ihren Mitgliederversammlungen gegen die bildungspolitischen Pläne der Jamaika- Koalition gestellt. Der VDR hat in Sulzbach eine Resolution beschlossen, in der er sich klar gegen die Schulreformen der Koalition positioniert. Bemängelt wird unter anderem, dass es keine Studie gäbe, die die Vorteile des längeren gemeinsamen Lernens bestätige. Daher spreche man sich gegen eine Verlängerung der Grundschulzeit aus. „Wir werden die grüne Bildungspolitik nicht einfach hinnehmen“, äußerte sich die VDK-Vorsitzende Inge Röckelein.

Die GEW begrüßt den hohen Stellenwert den Bildung im Koalition svertrag einnimmt und spricht sich generell für ein längeres gemeinsames Lernen auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit aus. Die von den Koalition spartnern geplante Verlängerung der Grundschulzeit lehnt sie jedoch ab. Die GEW vertritt dabei die Position, dass bisher kein tragfähiges Konzept vorliegt, das Zweifel an einer sinnvollen und pädagogischen Umsetzung ausräumen könnte.

Hintergrund: Um eine neue Regierungsmehrheit nach den Landtagswahlen vergangenes Jahr bilden zu können, hatten sich FDP, Bündnis 90/Die Grünen und CDU in einem Koalition svertrag auf eine gemeinsame Politik geeinigt. Inhalt dieses Vertrages ist unter anderem die Verlängerung der Grundschulzeit um ein Jahr. Durch diese Maßnahme soll die Chance einen besseren Bildungsabschluss zu erreichen verbessert und somit mehr Bildungsgerechtigkeit geschaffen werden. Des Weiteren soll es in Zukunft nur noch zwei Schulformen geben, das Gymnasium und eine Art Gesamtschule, auf der alle Bildungsabschlüsse darunter auch das Abitur in 9 Jahren erzielt werden können. Da die Schulform des Gymnasiums jedoch von der saarländischen Verfassung geschützt wird und diese nur mit einer 2/3 Mehrheit des saarländischen Landtags geändert werden kann, sind zur Umsetzung dieser Pläne auch Stimmen aus der Opposition nötig.




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