Das Urteil des Saar-Verwaltungsgerichtes hinsichtlich einer nicht tierschutzgerechten Tierhaltung im Westsaarland war heute Thema im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr des saarländischen Landtages.
„Das aktuelle Gerichtsurteil belegt, dass es im Tierschutzbereich noch Defizite gibt und dass die derzeitige Situation dem Rang des Tierschutzes als Verfassungsziel noch nicht gerecht wird“, so Staatssekretär Klaus Borger. „Daher werden wir die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung des Tierschutzes im Saarland weiter forcieren - und zwar auf der ehrenamtlichen, der behördlichen und der fachrechtlichen Ebene.“
Es wird ausdrücklich bedauert, dass es überhaupt zu einer solchen Gerichtsverhandlung kommen musste und nicht schon im Vorfeld vorhandene Möglichkeiten genutzt wurden, um ein über Jahre anhaltendes Tierleid zu beenden.
Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr als Oberste Tierschutzbehörde sieht sich durch die notwendige und sehr deutliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts darin bestätigt, dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Die Regierungs
Koalition
hat in ihrem
Koalition
svertrag in vielen Bereichen bereits die Voraussetzung für mehr Tierschutz im Saarland geschaffen. Dazu gibt es zudem einen breiten politischen Konsens unter allen Parteien, die im saarländischen Landtag vertreten sind.
Der ehrenamtliche Tierschutz wird durch Einführung des Verbandsklagerechts gestärkt. Staatssekretär Borger: „Ein entsprechender Entwurf befindet sich bereits im Anhörungsverfahren. Regelmäßige Treffen mit den Tierschutzverbänden sowie die Berufung eines bzw. einer ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz werden die Einbindung des Ehrenamtes ebenfalls verbessern. Auf behördlicher Seite werden wir nach Umsetzung der neuen Organisationsstruktur Anfang März die Oberste Tierschutzbehörde personell verstärken.“
Zudem will Staatssekretär Borger den Tierschutz in den Fachgesetzen stärken: „Überall dort, wo menschliche Nutzungsinteressen und der Tierschutz kollidieren können, gilt es einen verantwortlichen Abwägungsprozess einzuleiten, damit das Staatsziel Tierschutz weiter konkretisiert wird.“
Was den aktuellen Fall der nicht tierschutzgerechten Tierhaltung betrifft, so hat das Ministerium als Oberste Tierschutzbehörde die Beschlagnahmung der Tiere und deren tierschutzgerechte Unterbringung angeordnet.